Wandelanleihe 

Wandelanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden. Im Englischen werden diese auch als convertible bonds, im Deutschen auch Wandelschuldverschreibung oder Wandelanleihe bezeichnet. Der Inhaber der Wandelanleihe kann sie innerhalb eines festgelegten Zeitraums in Aktien der emittierenden Gesellschaft umtauschen. 

Im Falle der Wandlung 

Wenn der Anleger diese Möglichkeit wahrnimmt, verzichtet er auf Zinszahlungen und Rückzahlung seines Kapitals. Der Investor wird vom Gläubiger zum Eigentümer also zum Anteilseigner des Unternehmens. Für die Gesellschaft bedeutet das, dass aus der Fremdkapitalaufnahme Eigenkapital wird. 

Der Wert der Wandelanleihe wird sowohl vom Kurs der Aktie als auch vom Zinsumfeld am Kapitalmarkt beeinflusst. Die Wandelanleihe weist die gleichen Merkmale wie eine normale Anleihe auf, nämlich einen festen Zins, eine feste Laufzeit sowie einen festen Rückzahlungskurs. 

Der Investor wird durch diese Konstruktion in die Lage versetzt, am Kurspotenzial der zugrundeliegenden Aktie teilzuhaben. Den Anleger ist gegenüber einem direkten Aktienkauf allerdings durch die regelmäßigen Zinszahlungen und die Rückzahlung der Anleihe am Ende der Laufzeit vor größeren Kursverlusten geschützt. 

Vor dem Kauf zu beachten 

Wandelanleihen kombinieren die Chancen und das Risiko von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren. Weil der Kurs von Wandelanleihen im Hinblick auf grundlegende Aspekte von der als Basis dienenden Aktie abhängt, ist das Kursrisiko grundsätzlich höher als bei Anleihen ohne Wandlungsrecht. 

Der Kurs einer Wandelanleihe wird gleichzeitig durch das Zinsumfeld am Kapitalmarkt beeinflusst. Dies bedeutet, dass steigende Zinsen zu sinkenden Anleihekursen führen. Fallende Zinsen lassen umgekehrt die Kurse klettern. 

Gegenüber „normalen“ festverzinslichen Wertpapieren ist der Nominalzins einer Wandelanleihe gewöhnlich niedriger. Hierdurch erhält der Anleger niedrigere laufende Zinserträge. 

Sonderfälle bei Wandelanleihen 

Wenn der Emittent einer Wandelanleihe nicht die Aktiengesellschaft selbst ist, deren Aktien den Basiswert der Wandelanleihe darstellen, so handelt es sich nicht um eine Wandelanleihe sondern von einer Umtauschanleihe.

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