Stimmrechtskonsortium 

Ein Stimmrechtskonsortium ist ein von Aktionären oder depotstimmberechtigten Banken gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur gemeinsamen Wahrnehmung der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Aktionäre bilden Stimmrechtskonsortien unter anderem um ihren Gesellschaften den Charakter eines Familienunternehmens zu bewahren oder feindliche Übernahmen zu verhindern. 

Das Aktienstimmrecht ist bei einer AG oder KGaA das jedem Aktionär zustehende Mitgliedschaftsrecht, das in der Hauptversammlung nach Nennwertaktien oder nach Anzahl der Stücke auszuüben ist. 

Bevollmächtigung von Banken als häufigste Form 

Die häufigste Form eines Stimmrechtskonsortiums ist der Fall, wenn Aktionäre einer Bank ihr Stimmrecht per Vollmacht übereignen. Erhält die Bank auf diese Weise von mehreren Aktionären einer Gesellschaft entsprechende Vollmachten, kann sie diese auf der Hauptversammlung konzentriert einsetzen, um gezielt Einfluss auf die Aktivitäten des Unternehmens zu nehmen. Hierzu muss das Geldinstitut noch nicht einmal eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. 

Banken müssen zur Ausübung des Stimmrechts der Depotaktien der schriftlichen Ermächtigung des Deponenten vorweisen, die längstens 15 Monate gültig und jederzeit widerruflich ist. Das stimmrechtsausführende Geldinstitut muss dem Aktionär nach dem Aktiengesetz die von der Gesellschaft zu erstellenden Mitteilungen sowie die Vorschläge zur Ausübung des Stimmrechts zuzusenden. 

Aktionärsvereinigungen helfen Anteilseignern  

Aktionärsvereinigungen die Rechte vieler Aktionäre zusammengefasst wahr und vertreten deren Interessen auf den verschiedensten Hauptversammlungen. Oftmals sind sie für Kleinanleger die einzige Möglichkeit, ihre Interessen zu artikulieren und durchzusetzen. Die beiden bekanntesten in Deutschland sind die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 

Die Aktionärsvereinigungen verfolgen ein gemeinsames Ziel. Sie stellen mehr Transparenz der Unternehmen sicher. Wenn die Gesellschaften nicht dazu bereit sind, werden Sammelklagen organisiert oder eigene Studien erstellt und publiziert.

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