Stakeholder 

Über den Begriff der Anspruchsgruppen oder Stakeholder gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Interessengruppen ihnen zuzurechnen sind. Neben den Aktionären (Eigentümern) und Managern werden nach den unternehmenstheoretischen Zusammenhängen zu den Stakeholdern einer Gesellschaft im Prinzip alle natürlichen Personen und Institutionen gezählt, die auf der Grundlage unvollständiger Verträge Transaktionen mit der entsprechenden Gesellschaft durchführen. Im weitesten Sinne besitzen diese ein ökonomisches Interesse am Unternehmensgeschehen.  

Mit Stake wird im Englischen Einsatz, Anteil oder Anspruch bezeichnet. „Holder“ wird übersetzt mit Eigentümer oder Besitzer. Stakeholder ist demzufolge eine Person, deren Einsatz auf dem Spiel steht und die daher ein Interesse am Erfolg dieses Einsatzes hat. Im Finanzwesen wird der Begriff Stakeholder für jeden verwendet, der ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat – auch vordergründig Unbeteiligte wie Kunden oder Mitarbeiter. Im Deutschen sind hiermit Anspruchsträger, Interessenten und Betroffene oder interessierte Kreise gemeint. 

Diverse Anspruchsgruppen in Bezug zueinander 

Zu den internen Stakeholdern zählen Eigentümern, die Anteilseigner oder Besitzer des Unternehmens sein können, und Mitarbeiter bis hin zu den Managern mit Anspruch auf Beschäftigung und Sicherheit. Externe Anspruchsgruppen sind Kunden oder Vorteilsnehmer, die unter anderem Anspruch auf Qualität und Zuverlässigkeit erheben, Lieferanten sowie die Kapitalmärkte, die möglicherweise als Kreditgeber auftreten. Daneben gehören zu den externen Bezugsgruppen staatliche Stellen, die Natur und die Öffentlichkeit. 

Interessen der Anspruchsgruppen 

Das Interesse der verschiedenen Gruppen der Betroffenen fokussiert sich darauf, für ihre geleisteten Beiträge zur Wertschöpfung eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Hierbei sind zunächst die Aktionäre zu nennen, die Fremdkapitalgeber, die Arbeitnehmer, das Management selbst, die Lieferanten, die Kunden sowie die Allgemeinheit in Form des Staates. 

Die Kunden des Unternehmens besitzen eine Sonderfunktion, da sie über die Inputfaktoren hinaus durch die Produktabnahme zu einem bestimmten Preis auch die Bewertung der Wertschöpfung liefern. 

Risiken der Anspruchsgruppen 

Risiken aus unvollständigen Verträgen ergeben sich für alle Stakeholder. Neben dem Kursrisiko der Aktionäre sind es die Gläubiger, die im Insolvenzfall mehr oder weniger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Arbeitnehmer können ebenfalls infolge wirtschaftlicher Turbulenzen einer Gesellschaft in die Lage geraten, in der sich einmal in Aussicht gestellte Vergütungen nicht realisieren.

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