Rürup-Rente Fondssparplan

2005 hat die Bundesregierung mit der Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, eine weitere Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geschaffen. Von der Rürup-Rente profitieren grundsätzlich alle Personengruppen. Die Rürup-Förderung kann im Gegensatz zur Riester-Rente von jedermann in Anspruch genommen werden.

Vor allem lohnt sich die Rürup-Basisrente für

  • Anleger, die die Möglichkeiten der Riester-Rente bereits voll ausschöpfen, die jedoch weitere Möglichkeiten suchen, steuerbegünstigt für das Alter zu sparen.
  • Investoren mit einem hohen Steuersatz (je höher der persönliche Steuersatz, desto höher die Förderung).
  • Anleger, die kurz vor dem Ruhestand stehen oder bereits im Ruhestand sind.
  • Selbständige, weil für diese Investorengruppe die Rürup-Rente die einzige Form der staatlich geförderten Altersvorsorge darstellt.

Steuern sparen mit Rürup

Die steuerliche Behandlung dürfte der größte Vorteil der Rürup-Rente sein. Der Anleger kann sowohl in der Anspar- wie auch in der Auszahlungsphase trotz der Besteuerung der Rürup-Rente sparen. Die Beiträge zur Rürup-Rente können während der Ansparphase als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese Sonderausgaben verringern das Einkommen und somit die Steuerlast auf direktem Wege.

Wie hoch die Steuerersparnis bei der Rürup-Rente ausfällt, richtet sich nach der Höhe der Einzahlungen. Pro Person können insgesamt 20.000 Euro jährlich geltend gemacht werden, für Ehepaare gilt ein Höchstsatz von 40.000 Euro.

Auszahlung mit ansteigender steuerlicher Belastung

Die Erträge aus einer Rürup-Rente müssen im Gegensatz zur Steuerfreiheit während der Ansparphase bei der Auszahlung nach dem Eintritt ins Rentenalter versteuert werden. Allerdings ist die Auszahlung der privaten Rentenleistungen bis in das Jahr2040 nur begrenzt steuerpflichtig.

Hierbei ist wichtig, dass der Steuerbetrag im Jahr des Rentenbeginns einmalig festgelegt wird und dann durch die gesamte Rentenzeit lebenslang festgeschrieben bleibt.

Nachteile hinnehmbar

Negativ schlägt zu Buche, dass spätere Rentenleistungen voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Dies wird nur dadurch abgemildert, dass der Steuersatz im Rentenalter wegen geringerer Einkünfte oft niedrigerer ist.

Die einzige Auszahlungsoption eines Rürup-Vertrags ist eine lebenslange Rente, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt wird. Auch kann diese nur in Form einer Rente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden. Aufgrund ihrer Pfändungssicherheit ist eine Beleihung oder Übertragung des Guthabens an einen Dritten nicht möglich.

Vorteile überwiegen

Positiv machen sich auch die Möglichkeiten der flexiblen Einzahlung bemerkbar. Hierbei sind sowohl Einmalanlagen als auch Sparpläne möglich. Einige Anbieter berechnen die Abschlussgebühren nur mit jeder Einzahlung, damit kann der Anleger flexibel Einzahlungen vornehmen ohne zu viel Abschlussgebühren zu zahlen.

Vorgeschrieben ist, dass jeder Anbieter eine lebenslange Rente garantieren muss, womit regelmäßige Renteneinkünfte im Alter gesichert sind. Das Guthaben aus der Rürup-Rente ist pfändungssicher und kann bei einer Privatinsolvenz oder Beantragung von Hartz-IV nicht angerechnet werden. Pfändbar sind lediglich Rentenzahlungen in der Verrentungsphase, die über der Pfändungsgrenze liegen.

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