Medienfonds 

Geschlossene Medienfonds finanzieren Film- und Fernsehproduktionen. Mit seiner Investition trägt der Investor zur Finanzierung bei und wird am Einspielergebnis beteiligt. Für einen Medienfonds ist die GmbH & Co. KG die beliebteste Rechtsform. Die GmbH ist hierbei die persönlich haftende Gesellschafterin, die nicht am Gesellschaftskapital des Fonds beteiligt sein muss. Kommanditisten sind die einzelnen Anleger.

Der Medienfonds setzt sich aus einer Gruppe von Investoren zusammen, die mit ihrem eingesetzten Vermögen entweder Filme und/oder TV-Produktionen herstellen (Producer-Fonds) oder mit Filmlizenzen handeln (Leasing- oder Buyer-Fonds).

Verlustzuweisungen besonders attraktiv

Für den Anleger war die so genannte Verlustzuweisung ein wesentliches Motiv zum Kauf eines Medienfonds. Schon im ersten Jahr der Beteiligung waren steuerliche Verlustzuweisungen bis zu 100% der Kapitaleinlage üblich. Ende 2005 wurde diese Möglichkeit zur Steuerersparnis durch Verlustvortrag vom Gesetzgeber beseitigt. Damit wurden Investments in solche Steuersparfonds weniger interessant.

Bedeutung schwindet mehr und mehr

Einigen Fondsgesellschaften waren mit ihren Projekten recht erfolgreich und erzielten ansehnliche Gewinne (Beispiele: Der WiXXer, Männer wie wir, 7 Zwerge – Männer allein im Wald, Terminator 3. Mit der durch die Steuerverwaltung veränderte steuerliche Behandlung der Medienfonds und den erschwerten Möglichkeiten nahm die Attraktivität der Film- und Fernsehfonds stetig ab.

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