Kapitalerhöhung 

Kapitalerhöhung bezeichnet sämtliche Kapitalmaßnahmen, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Gesellschaften abzielen und als Innenfinanzierung wie auch als Außenfinanzierung praktiziert werden können.

Kapitalerhöhungen haben meist betriebswirtschaftlichen Ursachen und betreffen oft Kapitalgesellschaften, da deren Kapitalbedarf gewöhnlich hoch und deren Haftungsmasse im Regelfall auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt ist. 

Kapitalerhöhungen sind explizit im Aktiengesetz geregelt sind, das für AGs und KGaAs gilt. Das Aktiengesetz ist für finanzstarke Gesellschaften ausgelegt, da Kapitalerhöhungen eine wesentliche Quelle ihrer Finanzierung darstellen. 

Wann kommt es zu Kapitalerhöhungen? 

Wenn eine beliebige Rechtsform in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll, kommt es oft zu Kapitalerhöhungen. Hierbei ist dies meist erforderlich, weil die Aktiengesellschaft als kapitalintensivste Rechtsform gilt und demnach Nachholbedarf besteht. 

In dem Fall, dass Investitionen anstehen (Sachinvestitionen oder Beteiligungserwerb) und deren bisherige Deckungsquote durch Eigenkapital erhalten bleiben soll, sind Kapitalerhöhungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich. 

Zu Kapitalerhöhungen kann es auch dann kommen, wenn es ohne besondere Investitionspläne zu Erhöhungen des Eigenkapitals kommt, wenn aus Bonitätsgründen eine Steigerung der Eigenkapitalquote zur Verbesserung der Bilanzstruktur erforderlich ist. 

Eine weitere denkbare Möglichkeit ist auch der Fall, wenn der Anteil des Fremdkapitals gesenkt werden soll, um die Zinsbelastungen zu verringern. 

Effektive oder nominelle Kapitalerhöhung 

Das Aktiengesetz unterscheidet in erster Linie zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung. Effektive Kapitalerhöhungen führen zu einer Erhöhung des Betrags des Eigenkapitals. Nominelle Kapitalerhöhungen stellen lediglich eine Verschiebung zum Nachteil der Rücklagen und zum Vorteil des Grundkapitals dar. Es handelt sich also um einen Passivtausch. Kapitalerhöhungen besitzen die Gemeinsamkeit, dass sie vorab durch die Hauptversammlung beschlossen werden  müssen und erst dann rechtswirksam werden, wenn sie in das Handelsregister eingetragen sind.

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