Corporate Governance 

Unter Corporate Governance wird der Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen verstanden. Die Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung einer Gesellschaft im Unterschied zur Unternehmensverfassung. 

Während diese primär die Binnenordnung des Unternehmens betrifft, werden unter dem Stichwort Corporate Governance ebenfalls Fragen der rechtlichen und faktischen Einbindung des Unternehmens in sein Umfeld behandelt. In erster Linie steht dabei die große börsennotierte AG im Fokus des Interesses, dennoch werden mehr und mehr auch andere Rechtsformen und Gesellschaften mittlerer Größenordnungen unter dem Aspekt ihrer spezifischen Anforderungen an die Corporate Governance betrachtet. 

Keine allgemeingültigen Regeln für Corporate Governance 

Das auf die jeweilige Gesellschaft spezifizierte Corporate Governance-System besteht aus der Gesamtheit aller relevanten Vorgaben. Vor allem sind dies Gesetze, Richtlinien, Codes, Absichtserklärungen, Unternehmensleitbildern und Gepflogenheiten der Unternehmensleitung sowie deren -überwachung. Durch den Gesetzgeber und Eigentümer wird der Ordnungsrahmen maßgeblich vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat und der Leitung des Unternehmens. 

Stakeholder und Corporate Governance 

Die Interaktionen eines Unternehmens werden nach gängiger Auffassung von den verschiedenen Anspruchs- oder Bezugsgruppen, sogenannten Stakeholdern, ausgeführt. Neben den Aktionären und dem Management werden hierzu alle Gruppen von natürlichen Personen und Institutionen gezählt, die auf der Grundlage unvollständiger Verträge Transaktionen mit der Gesellschaft durchführen und aus diesem Grund ein ökonomisches Interesse am Unternehmensgeschehen haben. 

Notwendigkeit und Funktion der Corporate Governance 

Die unterschiedlichen Anspruchsgruppen haben grundsätzlich bei aller Unvollständigkeit von Verträgen und Unterschiedlichkeit von Interessenlagen Gelegenheit wie auch Motiv zu opportunistischen Verhalten. Dies bedeutet, die Stakeholder würden im Eigeninteresse Vertragslücken zuungunsten anderer Bezugsgruppen auszunutzen. Dementsprechend unterliegen sie gleichzeitig den Risiken durch den Opportunismus der übrigen Stakeholder. 

Die Corporate Governance hat die grundsätzliche Aufgabe, durch geeignete rechtliche und faktische Arrangements die Spielräume und Motivationen der Bezugsgruppen für opportunistisches Verhalten zu minimieren. Ziel ist, möglichst günstige Markt-Bedingungen für eine produktive Wertschöpfung und faire Wertverteilung zu schaffen. 

Erfolgsaussichten des Corporate Governance 

Ein Zusammenhang zwischen Corporate Governance und dem Unternehmenserfolg wird zwar von Marktexperten als durchaus plausibel erachtet, jedoch ist dieser empirisch nur schwer nachzuweisen. Im Hinblick auf die schwierige Beweisführung spricht einiges für die Formulierung und Einhaltung von Governance-Standards. Wenn die Standards nachvollziehbar sind und bereits von anderen Gesellschaften erfolgreich praktiziert werden, dürfen sie allerdings eine gewisse Effizienzvermutung für sich beanspruchen.

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