Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, ist eine rechtsfähige Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt/Main und Bonn. Die Behörde untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen einer Allfinanzaufsicht sämtliche Bereiche des Finanzwesens. Diese Funktionen werden im rein öffentlichen Interesse wahrgenommen. 

Gründung durch Fusion 

Am 1. Mai 2002 wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen gegründet. Kompetenzüberschneidungen und Aufsichtslücken sollten durch die Fusion der drei Aufsichtsämter eliminiert werden. 

Die BaFin hat als wichtigste Aufgabe die Aufsicht über Versicherungen, Banken und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Durch diese Zielsetzung sollen die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzmarktes sichergestellt werden. 

Vertrauen in Finanzmärkte 

Als marktwirtschaftliche orientierte Institution ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Anbieter und Investoren verantwortlich. Die BaFin achtet auf der Angebotsseite auf die Kreditwürdigkeit von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Bankkunden, Anleger und Versicherte stärkt sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Unternehmungen. 

Rechtliche Grundlage der BaFin 

Die rechtliche Basis für die Bankenaufsicht ist das Kreditwesengesetz. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorgaben des KWG hinsichtlich der Kredit- und Geldinstitute während der ihrer Gründung und im „laufenden Betrieb“. 

Zusätzlich zur Bankenaufsicht überwacht die BaFin im Rahmen der Versicherungsaufsicht Versicherungsunternehmen auf der Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Auch die Versicherungsunternehmen bedürfen zur Aufnahme und Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit der Zustimmung der Bundesanstalt. Die Maßgaben entsprechen im Wesentlichen denen der Bankenaufsicht. 

Kontrolle des WpHGs 

Hintergrund des dritten Aufgabensektors der BaFin ist, die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz sicher zu stellen. Vor allem beschäftigt sie sich hierbei mit der Unterbindung von Insiderhandel und anderen Verstößen. 

Die Geldinstitute teilen der Bundesanstalt sämtliche Wertpapiertransaktionen sowie alle Ad-hoc-Meldungen von börsennotierten Gesellschaften. Diese Informationen sind die entscheidende Basis für die Ermittlung von Kurs- und Marktpreismanipulation. Im Fokus stehen besonders die sogenannten „Directors’ Dealings“ – die Geschäfte der Geschäftsführung mit Aktien des eigenen Unternehmens. 

BaFin als Finanzpolizei  

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht obliegt es, von ihr beobachtete Fakten, die auf eine Straftat (Insiderdelikte, Marktmanipulationen, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte, Kapitalanlagebetrug, Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften) hindeuten, an die jeweiligen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. In ihrem Selbstverständnis ist die Bundesanstalt daher auch eine Strafverfolgungsbehörde.

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