Aussetzung von Kursnotierungen 

Als Aussetzung einer Kursnotierung ist eine Maßnahme auf einem Markt, mit der der Handel mindestens eines Wertpapiers unterbunden werden soll. Die Aussetzung des Handels eines Wertpapiers wird vorgenommen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz der Anleger geboten erscheint. 

Kursrelevante Informationen für alle 

Im Amtlichen Markt oder Geregelten Markt können Wertpapiere zeitweilig vom Handel ausgesetzt werden, worüber die Börsengeschäftsführung entscheidet. Hiermit wird den Investoren signalisiert, dass für das entsprechende Wertpapier Umstände eingetreten oder zu erwarten sind, die auf dessen Bewertung bedeutenden Einfluss haben. 

Nachdem über die Kursaussetzung entscheiden ist, werden alle vorliegenden Aufträge gelöscht. Der Zeitraum einer Kursaussetzung sollte stets so kurz wie möglich gewählt werden, allerdings so lange währen, bis die aktuellen Umstände möglichst allen Investoren haben vermittelt werden können. 

Börsenneulinge schützen 

In erster Linie soll das Instrument der Aussetzung vom Handel eines Wertpapiers dem Schutz von weniger erfahrenen Anlegern dienen. Wie bereits ausgeführt, bedeutet das Aussetzen einer Kursnotierung, dass der Börsenvorstand die Möglichkeit des Handels mit einem bestimmten Wertpapier für eine gewisse Zeit außer Vollzug setzt. Ein solch schwerwiegender Eingriff in das Handelsgeschehen ist immer dann geboten, wenn bei einer Gesellschaft Geschehnisse erfolgt sind, die voraussichtlich schwerwiegende Folgen für den Wert der jeweiligen Aktie oder Anleihe haben, worüber die Mehrheit der Anleger aber noch nicht informiert ist. 

Mit dem Aussetzen der Kursnotierung soll dem Unternehmen Zeit geben werden, seine Anleger und Gläubiger umfassend über die Situation der Gesellschaft aufzuklären und so ungerechtfertigte Kursschwankungen oder auch Benachteiligungen bestimmter Investorengruppen zu vermeiden. 

Kursaussetzungen durchaus umstritten 

Mit der Aussetzung des Handels von Wertpapieren eines einzelnen Unternehmens gewährleistet den Schutz der Anleger, wie Befürworter dieser Maßnahme immer wieder betonen. Beispielweise wird der Handel von Aktien eines Unternehmens ausgesetzt, wenn diese Gesellschaft Pflichtmitteilungen vorzunehmen hat, die einen erheblichen Einfluss auf den Kurs haben könnten. Dies könnte bei Konkursanträgen oder anstehenden Fusionen des betreffenden Unternehmens der Fall sein. Dann erhielten die Kontrollorgane die Pflichtmitteilung vor der Publikation und könnten den Handel aussetzen, bevor die Nachricht allgemein bekannt wird. 

Freiheit des Handels gefährdet 

Gegner von Handelsbeschränkungen sehen in den Aussetzungen des Handels einen Widerspruch zur Idee des wirtschaftlichen Liberalismus. Märkte sollten frei von Beeinflussung sein. In der Praxis werden bei einer Kursaussetzung Privatanleger handlungsunfähig gemacht, da sie bei An- und Verkäufen auf die jeweilige Börse angewiesen sind. Die größeren Marktteilnehmer (z. B. institutionelle Investoren) können außerbörslich weiterhin ihren Geschäften nachgehen.

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