Aktienregister 

Das Aktienregister oder Aktienbuch, wie die Bezeichnung bis 2001 war, ist ein Register, das von Aktiengesellschaften geführt wird, die sich über Namensaktien oder Zwischenscheine finanzieren. Namensaktien und Zwischenscheine sind geborenen Orderpapieren, die zwecks Übertragung eines Indossaments bedürfen. Inhaberaktien können dagegen formlos durch bloße Einigung und Übergabe übertragen werden können. 

Aktienregister legitimiert Aktionäre 

Im Aktiengesetz ist geregelt, dass der Inhaber von Namensaktien zur Eintragung ins Aktienregister Namen, Geburtsdatum und Adresse sowie die Stückzahl oder die Aktiennummer (bei Nennwertaktien den Betrag) mitzuteilen hat. Allerdings ist die Eintragung ins Aktienregister für den konstitutiven Rechtserwerb der Aktionärsrechte nicht notwendig, sondern dient lediglich der Legitimation gegenüber der Gesellschaft. 

Die Eintragung im Aktienregister hat eine gewisse Bedeutung für die Wahrnehmung der Rechte eines Aktionärs, sodass nicht als Aktionär gilt, wer nicht im Aktienregister als solcher verzeichnet ist. Anteilseigner, die nicht im Aktienregister vermerkt sind, können das Stimmrecht nicht ausüben. Das gilt ebenfalls für die Übertragung von Namensaktien. 

Transparenz über die Aktionärsstruktur 

Das Unternehmen nutzt das Aktienregister zur sicheren Identifikation des Aktionärs und dazu, ihre Meldepflichten gegenüber den Anteilseignern ausüben zu können. Bei der sogenannten kleinen Aktiengesellschaft kann es auch dazu dienen, den Gesellschaftern Kenntnisse über Veränderungen unter den Mitgesellschafter zu bieten. 

Das Aktienregister der Gesellschaft gibt einen aktuellen Überblick über die soziodemografische Struktur und über die genauen Beteiligungsverhältnisse ihrer Aktionäre. Wenn Aktiengesellschaften wegen ihrer Namensaktien ein Aktienregister führen, können sie die Einladungen zur Hauptversammlung direkt an ihre Aktionäre verschicken, ohne Depotbanken einschalten zu müssen.

Aktionäre haben das Recht, einen Auszug aus dem sie betreffenden Inhalt des Aktienregisters zu erhalten. Neben dem Umstand, dass das Unternehmen mit seinen Aktionären in Kontakt treten kann, schützen Einträge im Aktienregister vor unerwünschten Änderungen in der Aktionärsstruktur. Jeder Aktienkauf und -verkauf muss im Aktienbuch eingetragen werden und hierbei sich anbahnende Verschiebungen der Mehrheitsverhältnissen frühzeitig erkennbar sind. 

Schutz vor freiem Verkauf der Aktien 

Wenn eine Gesellschaft sich vor einem freien Verkauf der Aktien an unbekannte Käufer schützen möchte, hat die Aktiengesellschaft das Recht zur Ausgabe von vinkulierten Namensaktien, deren Kauf an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Bei vinkulierten Namensaktien ist die Übertragung von der Zustimmung des Unternehmens abhängig. Dadurch wird die Übertragung einer Forderungs- bzw. Sicherungsabtretung erforderlich.

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