Aktienarten

Die Aktie ist ein Wertpapier. Aktien sind Anteile am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Die AG ist eine Unternehmensform, die sich in erster Linie für große Gesellschaften eignet, da über die Ausgabe von Aktien an einer Börse viel Kapital beschafft werden kann. Darüber hinaus ist die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet, dass im Konkursfall nur das Aktienkapital aber nicht das private Vermögen der Geschäftsführer haftet.

Nah dem heutigen Aktienrecht ist es der Aktiengesellschaft überlassen, ob sie alle Aktionäre gleich behandelt (Prinzip der Einheitsaktie) oder an unterschiedliche Aktionäre unterschiedliche Aktien ausgibt. Dabei gibt es verschiedenen Aktiengattungen und Unterscheidungen. 

Stamm- und Vorzugsaktien 

Eine Unterscheidungsform von Aktien orientiert sich an Stimmrechtsausübungsoptionen. Hierbei wird in erster Linie zwischen Stamm- und Vorzugsaktien differenziert. Die Stammaktie ist mit Stimmrechten ausgestattet. Diese ist besonders für Großanleger von Interesse, da sie über ausreichend Stimmrechte verfügen, um einen signifikanten Einfluss ausüben zu können.

Vorzugsaktien besitzen keinerlei Stimmrechte, dementsprechend ist der Anleger auch nicht an Entscheidungen beteiligt. Hierfür erhält er in der Regel als Ausgleich eine leicht höhere Dividende. 

Inhaberaktien und Namensaktien 

Hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktie wird die Unterscheidung in Inhaber- und Namensaktien getroffen. Die Namenaktie bietet eine erhöhte Sicherheit, da zur Übertragung von Besitz und Recht auf eine andere Person neben der Übergabe des Papiers auch ein Eintrag des Aktionärs im Aktionärsregister der Gesellschaft erforderlich ist. 

Die Rechte der Aktie bei der Inhaberaktie besitzt der Inhaber, der die Aktie zu einem bestimmten Zeitpunkt besitzt. Die Inhaberaktie ist die übliche Form der Aktie, welche leicht übertragen werden kann.

Weitere Unterscheidungsformen 

Neben den beiden wichtigsten bereits genannten Unterscheidungsformen gibt noch Differenzierungen nach dem Ausgabezeitpunkt (alte und neue Aktien), Unterscheidung nach Unternehmensanteil (Nennwert- und Stückaktien), die Unterscheidung zwischen Hinterlegungsschein und Aktien (ADR-Schein & GDR-Schein) und weitere Sonderformen.

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