Die wichtigsten Anleiheemittenten

Anleihen werden von Gebietskörperschaften, nationalen und internationalen Organisationen und durch private Unternehmen begeben. Die mit großem Abstand wichtigsten Segmente des Anleihemarktes sind Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, wobei zu letzteren auch Bankanleihen zählen, die in manchem Kontext separat betrachtet werden.

Bei Gebietskörperschaften handelt es sich in Deutschland beispielsweise um Bund, Länder und Kommunen. Begibt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau eine Anleihe wird diese dem Segment der Anleihen von nationalen Organisationen zugeordnet: Es handelt sich um eine quasi-staatliche Anleihe aus Deutschland.

Fast alle wichtigen Akteure begeben Anleihen

Wer sich mit Anleihen befasst stellt rasch fest dass die Anzahl der umlaufenden Papiere ebenso unüberschaubar groß ist wie die der Emittenten. Das belegt eine Suche in der Datenbank des Finanzportals Onvista.de. Wird dort die Anzahl der Suchergebnisse nicht durch Filter limitiert erscheinen fast 3.000 Datensätze allein (!) für Anleihen öffentlicher Emittenten.

Staatsanleihen

Staatsanleihen bilden die Basis konservativ orientierter Anlagestrategien und spielen langfristig betrachtet auch in chancenorientierten Portfolios eines große Rolle, solange das Renditeniveau attraktiv genug ist. Staatsanleihen großer Industrienationen gelten als besonders ausfallsicher und bergen deshalb kaum Risiken, wenn sie bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden.

Die für deutsche Anleger wichtigsten staatlichen Emittenten sind die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten. Die Schuldverschreibungen dieser beiden Staaten spielen auch an den Finanzmärkten eine bedeutende Rolle. Beide Staaten etablierten sich im Zuge der Finanzkrise als „sicherer Hafen“ und verzeichneten hohe Mittelzuflüsse, mit denen ein historischer Renditeschwund einherging.

Bundeswertpapiere

Die Bundesrepublik Deutschland begibt vier börslich handelbare Anleihearten: Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und inflationsindexierte Anleihen. Die einzelnen Anleihearten unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf ihre Laufzeit. Bundesanleihen werden bei ihrer Emission mit Laufzeiten von 10 und 30 Jahren begeben, Bundesobligationen laufen ab dem Tag der Emission fünf und Bundesschatzanweisungen zwei Jahre.

Die Rückzahlung erfolgt bei allen drei Typen zu 100 Prozent des Nennwertes und die Zinszahlungen jährlich. Bundesanleihen und Bundesobligationen werden vereinzelt auch als inflationsindexierte Bonds emittiert. Dann sind Zinskupon und Rückzahlung an einen Inflationsindex gebunden.

Exkurs: Die Abschaffung des Bundesschatzbriefes

Bundesschatzbriefe galten über Jahrzehnte als Inbegriff der Bürgerbeteiligung an der öffentlichen Kreditaufnahme. Die sechs- bzw. siebenjährigen Papiere waren in den 1960er Jahren entwickelt und auf die Belange von Privatanlegern zugeschnitten worden. Ein börslicher Handel fand nicht statt. Abhängig vom gewählten Typ wurden die Zinsen entweder jährlich ausgezahlt oder thesauriert. Charakteristisch war die progessive Zinsgestaltung: Der jährliche Zinssatz stieg mit jedem Laufzeitjahr an.

Seit 2013 werden keine Bundesschatzbriefe mehr emittiert. Auch die Ausgabe von Finanzierungsschätzen sowie der 2008 ins Leben gerufenen „Tagesanleihe“ wurden vom Bundesfinanzministerium unter Hinweis auf die Kosten eingestellt. Die Abschaffung erfolgte in einem Marktumfeld, in dem sich der deutsche Staat zu sehr niedrigen und teils negativen Zinssätzen verschulden konnte. Seit der Einstellung der Emissionen müssen Anleger Investitionen in deutsche Schuldtitel weitgehend über die verbliebenen börslich gehandelten Papiere vornehmen.

US-Staatsanleihen

US-Staatsanleihen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden als T-Bills bezeichnet. Unter die Bezeichnung T-Notes fallen Anleihen mit zwei bis zehn Jahren und unter die Bezeichnung T-Bonds Schuldverschreibungen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit. Das „T“ steht für „Treasury“ – das US-Schatzamt. T-Notes und T-Bonds werden üblicherweise in den Monaten Februar, Mai, August und November emittiert und mit einem jährlichen oder halbjährlichen Zinskupon ausgestattet. Die Mindestordergröße beträgt zumeist 1.000 USD oder ein Vielfaches davon. US-Anleihen lauten trivialerweise auf USD, so dass Anleger aus Europa das Wechselkursrisiko tragen.

Anleihen von Weltbank und Co.

Nicht unmittelbar zum Segment der Staatsanleihen zählen Schuldverschreibungen internationaler Institutionen wie der Weltbank oder der Europäischen Entwicklungsbank. Doch auch die Anleihen dieser Emittenten können prinzipell von jedem Anleger erworben und gehandelt werden. Nachfolgend ein Screenshot aus der Datenbank der Börse Frankfurt zu einer Anleihe der Weltbank.

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Unternehmensanleihen

Vor allem größere Unternehmen refinanzieren sich ganz oder teilweise direkt über den Kapitalmarkt und emittieren Schuldverschreibungen. Die wesentlichen Unterschiede insbesondere zu Staatsanleihen bestehen in unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen der Anleihen, weshalb an dieser Stelle vorwiegend eingegangen werden soll. Relevant ist die Unterscheidung zwischen Industrieobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Options- und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten.

Industrieobligationen

Industrieobligationen sind Anleihen von zumeist größeren Unternehmen – anders als die Bezeichnung vermuten lässt nicht zwingend aus dem Bereich der Industrie. Die meisten Industrieobligationen werden als Inhaberschuldverschreibungen begeben: Der Inhaber der Urkunde ist im Besitz der Forderung gegen den Emittenten und muss diese nicht gesondert nachweisen. Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Bei anderen privatrechtlichen Forderungen besteht das Risiko, dass der Verkäufer (nicht Emittent) den Käufer der Forderung über deren Existenz oder Art/Umfang täuscht.

Dieses Risiko entfällt bei Inhaberschuldverschreibungen. Nimmt der Emittent die Rückzahlung des Nennbetrags und/oder Zinszahlungen zugunsten einer nicht berechtigten Partei vor, muss der tatsächliche Inhaber der Ansprüche diese gegen die unberechtigte Partei geltend machen. Der Emittent ist dagegen von seiner Schuld befreit. Inhaberschuldverschreibungen können unkompliziert an der Börse gehandelt werden, wenn der Emittent dies wünscht und die Stücke zum Handel anmeldet.

Dazu muss die Zulassung zum Handel an deutschen Wertpapierbörsen beantragt werden. Gremien der zuständigen Börse entscheiden dann, ob die Voraussetzungen für ein Listing gegeben sind. Der Antrag wird durch die konsortialführende Bank gestellt.

Üblicherweise wird der Nennwert in Stückelungen von 100 bis 10.000 Euro emittiert, so dass es sich bei den gehandelten Papieren stets um Teilschuldverschreibungen handelt. Emittenten sind zur Erstellung und Veröffentlichung eines Emissionsprospektes verpflichtet, der diverse Angaben zum Unternehmen und seinem betriebswirtschaftlichen Zustand enthalten muss und dem Anlegerschutz dienen soll.

Industrieobligationen können grundsätzlich als Kuponanleihe oder Zerobond emittiert werden. Annuitätenanleihen sind nicht weit verbreitet, prinzipiell aber ebenso möglich. Ein weiterer seltener Fall sind ewige Anleihen, die mit einem Zinskupon ausgestattet sind, aber keinen festen Termin für die Rückzahlung vorsehen.

Wandelschuldverschreibungen

Wandelschuldschreibungen räumen dem Inhaber das Recht ein, seine Anleihen in einem festgelegten Verhältnis in Anteile am Unternehmen zu tauschen. Das Wandlungsrecht folgt meist auf eine Periode mit konventionellen Zinsansprüchen.Wandelschuldverschreibungen. Für Gläubiger sind Wandelanleihen ein gutes Geschäft, wenn sich der Aktienkurs bis zum Inkrafttreten des Wandlungsrechts positiv entwickelt.

Die Gesamtrendite des Anleiheinvestments kann dadurch wesentlich höher ausfallen, ohne dass die Rückzahlung des Nennwertes und der Zinsen gefährdet wäre. Im Gegenzug fällt die Verzinsung dafür geringer aus als bei vergleichbaren Anleihen ohne Wandlungsrecht. Unternehmen neigen zur Emission von Wandelschuldverschreibungen vor allem in Zeiten hoher Zinsen oder bei einer als vorübergehend eingestuften, niedrigen Bewertung der eigenen Aktien. Wandelschuldverschreibungen werden auch als Reverse Convertibles bezeichnet.

Optionsschuldverschreibungen

Optionsschuldverschreibungen sind mit einem Zinskupon und einer Aktienoption ausgestattet. Der Inhaber der Schuldverschreibung besitzt über die Option das Recht, Aktien des Emittenten zu einem festgelegten Kurs zu erwerben. Macht er von diesem Recht Gebrauch muss er zusätzliches Kapital bereitstellen wie beim Bezug neuer Aktien üblich ist bis zur Tilgung der Anleihe parallel Gläubiger und Anteilseigner. Die Einräumung des Optionsrechts wird dem Emittenten durch einen niedrigeren Zinssatz vergütet. Das Optionsrecht kann zumeist separat von der Anleihe gehandelt werden. Es führt insbesondere bei deutlich steigenden Aktienkursen zu erheblich höheren Renditen.

Gewinnschuldverschreibungen

Bei Gewinnschuldverschreibungen wird dem Gläubiger entweder eine vollständig oder teilweise am Gewinn des Unternehmens ausgerichtete Gewinnbeteiligung eingeräumt. Typischerweise erhalten Gläubiger in ertragsstarken Jahren eine deutlich über die marktübliche Verzinsung hinausgehende Rendite, müssen dafür im Gegenzug aber in Jahren mit betrieblichem Verlust oder einem geringen Gewinn ganz auf eine Ausschüttung verzichten.

Für Wandel-, Gewinn- und Optionsschuldverschreibungen sieht das Aktiengesetzt in § 221 Abs. 1 ein Mitsprachrecht der Hauptversammlung vor:

„Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden (Gewinnschuldverschreibungen), dürfen nur auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.“

Genussscheine/Genussrechte

Der §221 Abs. 1 gilt auch für Genussrechte. Dabei handelt es sich um durch das Gesetz nicht eindeutig definierte Mischformen zwischen Anleihe und Aktie, die z. B. mit eine unbegrenzten Laufzeit ausgestattet sein können und den Inhaber an Gewinn, Verlust und bilanziellen Rücklagen beteiligt – in diesem Fall besitzt ein Genussschein den Charakter von Eigenkapital, ohne tatsächlich eine Aktie (mit Stimmrecht auf der Hauptversammlung) zu sein.

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Bankanleihen

Banken sind rechtlich betrachtet ebenso Unternehmen wie Industriebetriebe. Die durch Banken emittierten Anleihen unterscheiden sich vordergründig nicht von denen anderer Branchen. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

  • Bankanleihen sind in bestimmten Situationen besonders gefährdet
  • Privatanleger kommen mit Bankanleihen häufig über Zertifikate oder Aktienanleihen in Kontakt
  • Bankanleihen fallen anders als Bankguthaben nicht unter die Einlagensicherung und sollten deshalb höhere Renditen bieten als Tagesgeld oder Festgeld
  • Nachrangige Bankanleihen bieten höhere Rendite bei zum Teil sehr hohen Risiken

Die besonderen Risiken bei Krisen im Bankensektor

Krisen des Finanzsektors waren in den letzten Jahrzehnten global betrachtet häufiger anzutreffen als Krisen der Realwirtschaft. Vieles spricht dafür, dass dieser Trend anhält: Wachsende Handelsungleichgewichte spiegeln sich ebenso im Finanzsektor wider wie Spekulationsblasen. Politische Krisen finden über Turbulenzen am Anleihemarkt ihren Weg in die Bilanzen der Institute. Die Beteiligung an einer global aufgestellten Bank ist deshalb auch eine Beteiligung an vielen ökonomischen Krisen dieser Welt.

Es ist nicht auszuschließen, dass Gläubiger von Banken in Zukunft stärker für die Sanierung von Krisen im Finanzsektor herangezogen werden. In diesem Fall dürften Inhaber von Bankanleihen das Ende der Anspruchsberechtigten bilden – gerät eine Bank in Schieflage werden die Gläubigeransprüche zu meist ungünstigen Quoten in Aktien umgewandelt.

Bankanleihen sind riskanter als Bankguthaben

Bankanleihen sind nicht nur aufgrund dieser anzunehmenden Priorisierung im Insolvenzfall mit größeren Risiken verbunden als Bankguthaben. Anders als letztere fallen Ansprüche aus Anleihen nicht unter den Schutz irgendeiner Einlagensicherung.

Besonders riskant sind nachrangige Bankanleihen. Diese werden häufig mit einem deutlichen Aufschlag auf den marktüblichen Zinssatz beworben, sind aber mit besonderen Risiken verbunden. Nachrangige Ansprüche stehen im Fall der Insolvenz hinter allen anderen Gläubigeransprüchen zurück.

Auch Zertifikate und Aktienanleihen sind Bankanleihen

Privatanleger kommen mit Bankanleihen häufig über strukturierte Anlageprodukte (z. B. Garantie- und Diskontzertifikate) und über Aktienanleihen in Kontakt. Aktienanleihen beziehen sich zwar häufig auf Aktien von Nicht-Banken. Die Ansprüche von Gläubigern bestehen bis zur vollständigen Rückzahlung durch Bargeld oder Aktien jedoch ausschließlich gegen die Bank.