Aktien Grundlagen

Aktien sind verbriefte Anteile an Unternehmen in der Rechtsform einer AG. Längst nicht jede AG ist an der Börse notiert: Die Entscheidung für die Rechtsform als Aktiengesellschaft und die für einen Börsengang sind zwei voneinander vollkommen unabhängige Schritte.

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft

Auf der Passivseite der Bilanz einer AG findet sich der Posten „Gezeichnetes Kapital“. Darunter ist die Einlage der Aktionäre zu verstehen. Gibt ein Unternehmen eigene Anteile an Dritte aus wächst der Posten „Gezeichnetes Kapital“ auf der Passivseite analog zum Posten „Bargeld/Bankguthaben“ auf der Aktivseite der Bilanz.

Die Emission von Aktien zählt somit zur Eigenkapitalfinanzierung. Diese bietet Unternehmen im Gegensatz zur Fremdkapitalfinanzierung z. B. durch Anleihen und Bankkredite mehrere Vorteile. Erstens besitzen Aktionäre kein Recht auf regelmäßige Zinszahlungen. Zudem wächst durch den Verkauf von Anteilen die Eigenkapitalquote, was die AG robuster macht und die Abhängigkeit von Banken und anderen Kreditgebern reduziert.

Die Nachteile der Eigenfinanzierung: Alteigentümer müssen bei einer Emission von (jungen) Aktien entweder Geld nachschießen oder eine Verwässerung ihres Anteils am Grundkapital und damit auch an der Gewinnausschüttung in Kauf nehmen. Zudem gelten Gewinnausschüttungen nicht als Betriebsausgaben, so dass sie anders als Zinsen für Anleihen oder Bankkredite den Bilanzgewinn und damit die Steuerlast nicht mindern können.

Stammaktien und Vorzugsaktien

Aktien unterscheiden sich durch die Rechte ihrer Inhaber, durch die Möglichkeiten der Übertragung und durch die Beziehung der einzelnen Anteile zum Grundkapital der Gesellschaft. Stammaktien gewähren dem Inhaber das Recht auf Dividendenzahlungen (wird eine Dividende gezahlt, muss die Stammaktie begünstigt werden) sowie die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung der AG inklusive Stimmrecht. Die meisten an der Börse gehandelten Aktien sind Stammaktien.

Im Gegensatz dazu verbriefen die sehr viel selteneren Vorzugsaktien in der Regel kein Stimmrecht. Aus Ausgleich dafür erhalten Inhaber von Vorzügen eine höhere Dividende. Vorzugsaktien sind für Kleinanleger deshalb ausgesprochen attraktiv: Die Dividendenrendite liegt fast immer signifikant über der der Stammaktien. Der Verzicht auf das Stimmrecht ist für Privatanleger dagegen zu verschmerzen: In den seltensten Fällen ist der Anteil der Stimmen einzelner Kleinanleger überhaupt im Promillebereich messbar. Allerdings: Wird für ein Unternehmen ein feindliches Übernahmeangebot unterbreitet profitieren Vorzugsaktionäre nicht von dem dann üblichen Kursanstieg.

Für die Rechte der Vorzugsaktionäre, insbesondere bei länger ausbleibenden Dividendenzahlungen kennt das Aktiengesetz eigene Vorschriften (§140 AktG) 

  1. Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte.
  2. Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und der Rückstand im nächsten Jahr nicht neben dem vollen Vorzug dieses Jahres nachgezahlt, so haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt sind. In diesem Fall sind die Vorzugsaktien auch bei der Berechnung einer nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit zu berücksichtigen.
  3. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entsteht dadurch, dass der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt wird, noch kein durch spätere Beschlüsse über die Gewinnverteilung bedingter Anspruch auf den rückständigen Vorzugsbetrag.

Inhaber- und Namensaktien

Die meisten am Aktienmarkt gehandelten Aktien sind Inhaberaktien. Bei diesen Erfolgt die Übertragung durch die einfache Weitergabe – zum Beispiel über eine Börse. Bei einigen Aktien (darunter z. B. die der Allianz AG) handelt es sich um Namensaktien. Hier werden Aktionäre in ein Register eingetragen.

Der Übertrag ist heute durch die Einführung elektronischer Register nicht mehr komplizierter als bei Inhaberaktien. Bei vinkulierten Namensaktien muss die Aktiengesellschaft einer Übertragung zustimmen. Für Privatanleger hat dies außerhalb von feindlichen Übernahmeversuchen in der Praxis aber kaum Auswirkungen.

Nennbetrags- und Stückaktien

Aktien können auf einen Nennbetrag lauten. Die Summe der Nennbeträge entspricht dann dem „Gezeichneten Kapital“ in der Bilanz. Wird eine Aktie bei ihrer Emission zu einem Kurs über dem Nennwert verkauft, wird die Differenz zwischen Nennbetrag und Erlös im Bilanzposten „Kapitalrücklage“ verbucht. Der Nennbetrag verbrieft kein Recht des Aktionärs auf den Umtausch seiner Aktie in den aufgedruckten Geldbetrag. Laut Gesetz muss der Nennbetrag einer Aktie mindestens 1,00 Euro betragen. Liegt der darunter, ist die Aktie nichtig.

Alternativ zu Nennbetragsaktien erlaubt das Aktiengesetz Stückaktien (die häufig auch als Quotenaktien bezeichnet werden). Auch wenn diesen Aktien kein Nennbetrag erforderlich ist müssen sie sich auf einen Anteil am Grundkapital beziehen, der pro Aktie mindestens 1,00 Euro ausmacht. Beläuft sich das Grundkapital einer AG beispielsweise auf 100 Millionen Euro und existieren 50 Millionen Stückaktien lautet jede Aktie auf 2,00 Euro.

Hierzu § 8 des Aktiengesetzes („Form und Mindestbeträge der Aktien“):

  1. Die Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden.
  2. Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten. Aktien über einen geringeren Nennbetrag sind nichtig. Für den Schaden aus der Ausgabe sind die Ausgeber den Inhabern als Gesamtschuldner verantwortlich. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten.
  3. Stückaktien lauten auf keinen Nennbetrag. Die Stückaktien einer Gesellschaft sind am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten. Absatz 2 Satz 2 und 3 findet entsprechende Anwendung.
  4. Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich bei Nennbetragsaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrags zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien.
  5. Die Aktien sind unteilbar.
  6. Diese Vorschriften gelten auch für Anteilscheine, die den Aktionären vor der Ausgabe der Aktien erteilt werden (Zwischenscheine).

Wichtige Vorschriften des Aktiengesetzes im Überblick 

  • AGs haften ihren Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen
  • „Börsennotiert im Sinne dieses Gesetzes sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist.“ (§ 3(2) AktG)
  • Der Mindestnennwert des Grundkapitals beträgt 50.000 Euro
  • Bei einer Liquidation der AG werden zunächst alle Gläubigeransprüche vollständig bedient. Anschließend wird das verbleibende Betriebsvermögen auf die Aktionäre aufgeteilt.
  • Ebenso wird bei einer Insolvenz verfahren: Die Ansprüche der Gläubiger sind denen der Aktionäre stets vorgelagert

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Warum Aktien unverzichtbar sind

Aktien gelten gemeinhin als riskant, Staatsanleihen dagegen als sicher. Doch ist das wirklich die ganze Wahrheit? Natürlich sind die Kursrisiken einer deutschen Staatsanleihe unter normalen Umständen geringer als die der Aktie eines Industrieunternehmens. Die meisten großen deutschen Unternehmen haben jedoch mehrere deutsche Staaten – und deren Staatsanleihen – überlebt.

Was langfristig für Aktien spricht? 

  • Aktien sind Sachwerte (im Gegensatz zu Anleihen)
  • Aktien bieten oft einen Inflationsschutz
  • Aktien können Hyperinflation, Währungsreform und Staatsbankrott überdauern

Entwicklung der deutschen Aktienkurse ab 1870

Eine der sehr wenigen Untersuchungen zur extrem langfristigen Entwicklung von Aktienkursen wurde im Jahr 2004 vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) publiziert. Sie wurde von Gregor Gielen von GCM Financial Services erstellt und ist in einer Kurzfassung auf der Internetseite einer Hochschule zugänglich:

Dem Autor der Studie ist mit seiner aufwändigen Arbeit der Nachweis gelungen, dass Aktien langfristig die bessere Wahl sind. Zum Umfang und zur Methodik der Studie sei direkt aus dieser zitiert:

„Die vorliegende Kurzstudie basiert auf langjährigen eigenen Recherchen des Autors (Anm. d. R.: Gregor Gielen von GCM Financial Services), die zu einer durchgehenden Reihe von Monatsdaten für dem deutschen Aktienmarkt führten. Daten für Dividenden, Splits und Inflation erlaubten die Berechnung von nominalem und realem Performanceindex. Soweit möglich, liegen kapitalgewichtete Monatsdurchschnitte vor. Weitestgehend wurden Daten für den gesamten Aktienmarkt gewählt, um zu verhindern, dass die „überlebenden“ Gesellschaften das Bild verfälschen. Das vorliegende Ergebnis liefert ein relativ genaues Bild der deutschen Aktiengeschichte.“

Die wichtigsten Begriffe seien kurz erläutert: Eine „reale“ Berechnung bereinigt Aktienkurse um Inflationsraten. Bei einem „Performanceindex“ werden ausgeschüttete Dividenden hypothetisch reinvestiert. „Kapitalgewichtete“ Berechnungen berücksichtigen Aktiengesellschaften mit hoher Marktkapitalisierung stärker. „Überlebende“ Gesellschaften sind die, die nicht infolge von Krieg, Währungsschnitt, Gebietsverlusten des deutschen Reiches etc. untergingen.

Der Autor der Studie kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Aktienmarkt in der ultralangen Perspektive eine durchschnittliche jährliche Rendite in Höhe von 6,8% aufweisen kann. Real sind es demnach immer noch 4,60 Prozent oder mehr. Zu den Ergebnissen der Studie sei dieser wiederum in Ausschnitten zitiert: 

„Die vorliegende Kurzstudie basiert auf langjährigen eigenen Recherchen des Autors (Anm. d. R.: Gregor Gielen von GCM Financial Services), die zu einer durchgehenden Reihe von Monatsdaten für dem deutschen Aktienmarkt führten. Daten für Dividenden, Splits und Inflation erlaubten die Berechnung von nominalem und realem Performanceindex. Soweit möglich, liegen kapitalgewichtete Monatsdurchschnitte vor. Weitestgehend wurden Daten für den gesamten Aktienmarkt gewählt, um zu verhindern, dass die „überlebenden“ Gesellschaften das Bild verfälschen. Das vorliegende Ergebnis liefert ein relativ genaues Bild der deutschen Aktiengeschichte.“ 

Die wichtigsten Begriffe seien kurz erläutert: Eine „reale“ Berechnung bereinigt Aktienkurse um Inflationsraten. Bei einem „Performanceindex“ werden ausgeschüttete Dividenden hypothetisch reinvestiert. „Kapitalgewichtete“ Berechnungen berücksichtigen Aktiengesellschaften mit hoher Marktkapitalisierung stärker. „Überlebende“ Gesellschaften sind die, die nicht infolge von Krieg, Währungsschnitt, Gebietsverlusten des deutschen Reiches etc. untergingen.

„Für den langfristigen Anleger, der über eine angemessene Aktienquote in seinem Depot entscheiden muss, ist die Kenntnis eines über Jahrzehnte immer wieder aufzufindenden nominalen Wachstumstrends in der Größenordnung von 6,50 bis 7,0 Prozent.“ (…)

„Bei der realen Entwicklung des deutschen Aktienmarktes lassen sich keine vergleichbaren Ergebnisse finden. Zwar zeigen sich auch hier vier klar unterscheidbare Phasen. In der inflationsbereinigten Betrachtung verschwinden die exorbitanten Ausschläge. Tatsächlich erlitten die Investoren im Gegensatz zu mancher Vermutung über lange Kriegs- und Inflationszeiten (z. B. 1914-24) real betrachtet Verluste. Aus den Trendberechnungen ergibt sich keine einheitliche reale Wachstumsrate, auch wenn man Anfangs- und/oder Endpunkte verändert. Zusammengefasst lässt sich für den realen Wachstumstrend ein Wert von mindestens 4,60 Prozent annehmen“. 

Es kann niemanden überraschen dass auch Aktiendepots in Zeiten von Krieg und Inflation Verluste erleiden. Schließlich fällt in diesen Zeiten ein wesentlicher Teil der Konsum- und Investitionsgüterproduktion ersatzlos fort. Der Blick auf die Entwicklung des deutschen Aktienmarktes zeigt jedoch etwas anderes: Im Gegensatz zu Sparbüchern und Anleihen existiert ein breit gestreutes Portfolio auch nach extremen Krisen weiter. Deutsche Staatsanleihen sind 1923 sowie 1948 zweimal vollkommen entwertet worden. Aktionäre besitzen einen Anteil an der Realwirtschaft, die sich nach großen Krisen oft überraschend schnell zu erholen vermag.

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Das deutsche Trauma: Aufstieg und Fall der T-Aktie

Die Werbung mit Manfred Krug, der mediale Hype um die vermeintlich wachsende deutsche „Aktienkultur“, der Run auf die Tranchen und schließlich der Kursverfall bis auf fünf Euro: Keine andere Aktie hat das Verhältnis der Deutschen zum Kapitalmarkt so geprägt wie die T-Aktie.

Das einstige Staatsunternehmen befindet sich noch heute zu 31,7% im Besitz des Bundes: 14,83 Prozent des Grundkapitals hält der Bund direkt, 16,87% hält die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Mehrzahl der gut 4,3 Mrd. T-Aktien wurde in drei Tranchen an der Börse emittiert. Die Börsengänge in den 1990er Jahren waren eine Premiere: Erstmals in der Geschichte Deutschlands interessierte sich die breite Masse für Direktinvestments in Aktien.

Die „Volksaktie“ zog die Massen an

Die erste Tranche wurde im November 1996 emittiert. 713 Millionen T-Aktien wurden zum Kurs von umgerechnet 14,57 Euro (28,50 DM, die Einführung des Euro erfolgte erst zum 01.01.1999) platziert. Im Juni 1999 folgte die zweite Tranche, die mit 281 Millionen Aktien zwar deutlich kleiner ausfiel als die erste, aufgrund eines deutlich höheren Emissionskurses (39,50 Euro) aber einen ähnlich hohen Erlös wie die erste Tranche einspielte. Im Jahr 2000 wurden weitere 200 Millionen Aktien zum Kurs von 66,50 Euro emittiert. Insgesamt wurden durch die Emissionen rund 34 Mrd. Euro eingenommen.

Die ständig steigenden Emissionskurse waren ein Resultat der New Economy-Blase, die von 1996 bis 2000 die Kurse zu Höchstständen antrieb und Millionen Privatanleger zum ersten Mal mit der Börse in Kontakt brachten. In der Spitze notierte die T-Aktie bei 103,00 Euro. Nach dem Platzen der Blase brach der Kurs auch infolge des danach für Jahre schwachen Marktumfeldes ein: Zeitweise wurden T-Aktien für 5,00 Euro gehandelt. Ausgerechnet die „Volksaktie“ führte damit vor Augen, dass auch vermeintlich sichere Blue Chips (dazu noch mit einer hervorgehobenen Marktposition) 95% ihres Wertes verlieren können.

Verlustgeschäft für Jahrzehnte?

Besonders dramatisch erscheint der starke Kursverlust angesichts der Tatsache, dass der Kurs der Aktie sich auch mehr als ein Jahrzehnt nach dem Kollaps des Neuen Marktes (der für die Blase der damaligen Zeit steht, auch wenn die T-Aktie selbst im DAX gelistet war) nicht erholt hat.

Anfang Januar 2014 notierte das Papier bei 12,50 Euro, obwohl sich der Aktienmarkt zu diesem Zeitpunkt über einen Zeitraum von mehreren Jahren sehr positiv entwickelt hatte. Die bis kurz nach der Jahrtausendwende erhoffte „Aktienkultur“ stellte sich nie ein – die schmerzhaften Verluste von hunderttausenden Kleinaktionären dürften dazu ganz wesentlich beigetragen haben.